Bussgeld.de – der aktuelle Bußgeldkatalog 2015Bussgeld.de – der aktuelle Bußgeldkatalog 2015Bussgeld.de – der aktuelle Bußgeldkatalog 2015Bussgeld.de – der aktuelle Bußgeldkatalog 2015
  • Bußgeldrechner
    • Geschwindigkeit
    • Abstand
    • Alkohol
    • Ampel & Rotlichtverstöße
  • Bußgeldkatalog
    • PKW & Kraftrad
    • LKW
    • Fahrrad
  • Bußgeldbescheid
  • Punktesystem
  • News

Bußgeldkatalog Probezeit

  • Bußgeldkatalog Tiere
  • Bußgeldkatalog Abstand mit aktuellem Bußgeld
  • Bußgeldkatalog Überladung & Ladungssicherung
  • Bußgeldkatalog Verkehrskontrolle & Polizei
  • Bußgeldkatalog Alkohol und MPU
  • Bußgeldkatalog Fahren im Winter
  • Bußgeldkatalog Autobahn und Kraftfahrtstraße
  • Bußgeldkatalog Beleuchtung und Warnzeichen
  • Bußgeldkatalog Reifen (Bereifung)
  • Bußgeldkatalog Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
  • Bußgeldkatalog Gurtpflicht, Anschnallen, Kindersitz & Verkehrssicherheit
  • Bußgeldkatalog Grüner Pfeil
  • Bußgeldkatalog für falsches Halten und Parken
  • Bußgeldkatalog Handy & Telefonieren am Steuer
  • Bußgeldkatalog Rechtsfahrgebot
  • Bußgeldkatalog Straßenverkehr & Straßenbenutzung
  • Bußgeldkatalog TÜV & Hauptuntersuchung
  • Bußgeldkatalog Überholen
  • Bußgeldkatalog Unfall & Fahrerflucht
  • Bußgeldkatalog Vorfahrt
  • Bußgeldkatalog Verkehrszeichen
  • Bußgeldkatalog Warnwestenpflicht und Warnkleidung
  • Bußgeldkatalog Kfz – Zulassung
  • Bußgeldkatalog Abblendlicht und Scheinwerfer
  • Bußgeldkatalog Bahnübergang überqueren
  • Bußgeldkatalog Zebrastreifen
  • Bußgeldkatalog rote Ampel – Rotlichtverstoß
  • Bußgeldkatalog Stoppschild
  • Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung & Tempolimit
  • Bußgeldkatalog Tunnel
  • Bußgeldkatalog Fahrrad
    • Bußgeldkatalog Fahrrad Abbiegen
    • Bußgeldkatalog Fahrrad Alkohol & Drogen
    • Bußgeldkatalog Fahrradbeleuchtung
    • Bußgeldkatalog Fahrrad Geschwindigkeit
    • Bußgeldkatalog Fahrrad Handy
    • Bußgeldkatalog Fahrrad Helmpflicht
    • Bußgeldkatalog Fahrrad Kinder
    • Bußgeldkatalog Fahrrad Polizei
    • Bußgeldkatalog Fahrrad Rote Ampel (Rotlicht)
  • Bußgeldkatalog Autokennzeichen
  • Bußgeldkatalog Beleidigung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Bußgeldkatalog Führerschein (Fahrerlaubnis)
  • Bußgeldkatalog Drogen & Drogenverstöße
  • Bußgeldkatalog LKW speziell für Brummi-Fahrer
    • Bußgeldkatalog LKW Maut
    • Bußgeldkatalog LKW Abstand
    • Bußgeldkatalog LKW Überholen
    • Bußgeldkatalog LKW Geschwindigkeit
    • Bußgeldkatalog LKW Überladung
    • Bußgeldkatalog LKW Ruhe- und Lenkzeiten
    • Bußgeldkatalog LKW Sicherheitsprüfung
    • Bußgeldkatalog LKW Sonntagsfahrverbot
    • Bußgeldkatalog LKW Gefahrgut
  • Bußgeldkatalog Geisterfahrer und Falschfahrer
  • Bußgeldkatalog Baustelle und Gefahrenstelle
  • Bußgeldkatalog Fahrzeugpapiere
  • Bußgeldkatalog Probezeit
Home Bußgeldkatalog PKW – aktuelles Bußgeld und Strafen! Bußgeldkatalog Probezeit
TBNR Verstoß Geldbuße Punkte Fahrverbot
424654 Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. 250 € 1 nein
424660 Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten. 250 € 1 nein
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!
Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten.

Hier prüfen →

Bei Fahranfängern ist die Freude groß, wenn sie endlich ihren lang ersehnten Führerschein in der Tasche haben. Nun kann zwar gefahren werden, doch es liegt noch ein langer Weg vor dem Fahranfänger, die ersten zwei Jahre, auch als Probezeit bekannt, zu überstehen. Für jeden Fahranfänger gilt eine einheitliche Probezeit von zwei Jahren. Es ist unerheblich, in welche Altersgruppe der Fahranfänger einzuordnen ist. Wird er Führerschein erst mit 50 Jahren bestanden, dann liegt die Probezeit ebenfalls bei 2 Jahren, wie bei Fahranfängern, die gerade 18 Jahre alt geworden sind. Während dieser Zeit auf Probe dürfen sich die Fahranfänger nichts zuschulden kommen lassen, damit die Zeit nicht noch verlängert wird. Es muss sich stets an die StVO gehalten werden, um nicht auch noch zusätzlich zum Bußgeld und einem Punkt in Flensburg auch noch weitere Strafen auferlegt zu bekommen. Hierzu zählen:

  • Aufbauseminare (mit hohen Kosten verbunden)
  • Verlängerung der Probezeit
  • Verwarnung
  • Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung
  • Entzug Fahrerlaubnis

Die Strafen für die Verstöße für Neulinge können doch recht hoch ausfallen und von daher ist es sehr wichtig, alle Vorgaben und Regelungen einzuhalten, um den Führerschein nicht gleich wieder abgeben oder Seminare, die viel Geld kosten, besuchen zu müssen. Im Bußgeldkatalog Probezeit werden alle Strafen aufgelistet, die bei den verschiedenen Vergehen verhängt werden können. Für Neulinge ist es sicher sehr interessant zu wissen, bei welchem Verstoß mit welchem Strafmaß zu rechnen ist und wann die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Führerschein schon vor dem 18. Lebensjahr – Was ist zu beachten?

Generell gibt es die Probezeit von zwei Jahren, egal, wann der Führerschein bestanden wurde. Bei den Führerscheinklasse M, T und L gibt es keine Probezeit. Nur wer zum ersten Mal den Führerschein A, A1 oder B erwirbt, hat eine Probezeit. Es gibt mittlerweile auch den Führerschein mit 17. Wenn man sich für den Führerschein auf Probe entscheidet und bestanden hat, so gilt mit dem Bestehen der Prüfung der Beginn der Probezeit. Erreicht man dann das 19.Lebensjahr ohne im Straßenverkehr auffällig geworden zu sein, so ist die Probezeit Geschichte. Wer mit 17 Jahren den Führerschein besteht, muss ein Jahr lang mit einer Begleitperson fahren. Diese Begleitperson darf allerdings nur einen Punkt in dem Flensburger Verkehrszentralregister vorweisen. Sind mehr Punkte vorhanden, dann muss eine andere Person am begleitenden Fahren teilnehmen. Fährt der Fahranfänger ohne Begleitperson, dann muss der Fahranfänger mit den folgenden Konsequenzen laut Bußgeldkatalog rechnen:

  • Bußgeld von 70 Euro
  • Ein Punkt
  • Teilnahme am Aufbauseminar

Es macht sich also nicht gut, gegen die Vorschriften des begleitenden Fahrens zu verstoßen. Ein Trost gibt es aber: Der Führerschein muss bei diesem Verstoß nicht abgegeben werden.

A-Verstoß und B-Verstoß – Was bedeutet das?

In bestimmten Fällen kann es zu einer Probezeitverlängerung kommen, wenn sich Fahranfänger nicht an die Regelungen halten. Hierbei wird in Verkehrsverstöße nach Katalog A und Katalog B unterteilt. Die zu Katalog A gehörenden Verstöße sind schwerwiegend und führen zu drastischen Maßnahmen wie beispielsweise der Probezeitverlängerung. Zu Katalog B gehören alle weniger schwerwiegenden Verstöße. Diese werden nur bei einer Wiederholungstat mit einer verlängerten Probezeit sanktioniert. Aber was gehört nun eigentlich zu Katalog A und Katalog B? Unter anderem gehören folgende Verstöße zu den beiden Gruppierungen:

Katalog A Katalog B
Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung Unzulässiges Parken
Fahren im alkoholisierten Zustand oder unter Drogen Kind ohne Kindersitz im Auto
Überholen trotz Überholverbot Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
Nötigung anderer Fahrer (Beispiel: dichtes Auffahren und Lichthupe) Einsatzfahrzeuge behindert
Missachtung des Rotlichts Ladung nicht abgesichert

Auch das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zählt zu Katalog A. Wer als Anfänger die erlaubte Geschwindigkeit mit mehr als 20 km/h im Verkehr übersteigt, der begeht einen Verstoß und muss sich auf ein entsprechendes Bußgeld und eine Teilnahme am Seminar einstellen. Wenn ein besonders schwerer Fall begangen wird, dann ist es nämlich prinzipiell so, dass Fahranfänger mit der Verlängerung der zweijährigen Probezeit um zwei Jahre rechnen müssen. Allerdings kommt es letztendlich auch auf den Verstoß an sich an, ob die Zeit verlängert wird. Zu einer Verlängerung um weitere zwei Jahre kommt es immer in dem Fall, wenn es zu einem Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg führt. Einen Eintrag gibt es dann, wenn laut dem Bußgeldkatalog ein Bußgeld an den Neuling von mindestens 60 Euro vergeben wird und der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde. Ebenfalls kommt es zum Eintrag, wenn es zu einer Straftat im Verkehr kam. In der Praxis bedeutet das dann, dass kleinere Verkehrsdelikte keine Auswirkung auf die Probezeit haben. Begeht ein Fahranfänger Vergehen laut Katalog A, so kommt es direkt nach dem ersten Vergehen zu den Maßnahmen wie Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Von den Vergehen, die zu Katalog B gehören, ist der erste Fall ohne Folgen. Begeht man allerdings nochmals ein Katalog B-Vergehen, so ist ebenfalls mit einem Aufbauseminar und einer Probezeitverlängerung zu rechnen.

Führerscheinentzug während der Probezeit

Die StVO sieht für Fahranfänger stufenweise Strafen vor. Verstößt man gegen einen Katalog A-Vorfall oder zwei Katalog B-Vorfälle, dann gibt es eine verlängerte Probezeit und ein Aufbauseminar. Doch manche Fahranfänger sind unbelehrbar und begehen wieder derartige Verstöße. Kommt es zu einem erneuten Verstoß, dann müssen Neulinge mit einem Bußgeld und einer schriftlichen Verwarnung rechnen und riskieren die Fahrerlaubnis. Zusätzlich wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen, um eine Besserung zu erzielen. Zu beachten ist, dass ein Fahranfänger keine Punkte in einem Aufbauseminar abbauen kann. Der Punkteabbau ist erst nach der Probezeit machbar. Kommt es dann nochmals zu einem Verstoß, dann wird der Führerschein entzogen. Zusätzlich kommt es zu einer mindestens sechsmonatigen Sperre. Drei Monate, bevor eine Sperre aufgehoben wird, können Betroffene dann erneut den Führerschein beantragen. Falls es zu einer Bewilligung kommt, muss der Anfänger nochmals den Führerschein absolvieren. Das ist natürlich ein erheblicher Zeitaufwand und mit hohen Kosten verbunden.

Probezeit sinnvoll?

Viele Fahranfänger halten die Probezeit für sinnlos und nervig. Aber wer sich an alle Vorgaben hält, die während der Fahrschule erlernt wurden, hat nichts zu befürchten. Erfahrungsgemäß ist es so, dass gerade Fahranfänger immer wieder Fehler begehen, weil sie sich einfach noch nicht sicher genug und routiniert im Verkehr bewegen. Die Probezeit soll dazu beitragen:

  • im Verkehr sicherer zu fahren
  • Routine zu bekommen
  • sich an die Verkehrsregel zu halten
  • Fahrpraxis zu erlangen
  • Geschwindigkeit einhalten

Wenn sich Fahranfänger immer wieder vor Augen halten, dass sie ihren Führerschein wieder loswerden könnten, dann halten sie sich in der Regel doch besser an die Vorschriften. In jungen Jahren ist man bekanntlich immer etwas übermütig und möchte austesten, was alles so geht. Schnell ist die Höchstgeschwindigkeit erreicht und übertrumpft. Doch bei mehr als 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit, gibt es schon saftige Strafen, da es doch ein gravierender Verstoß ist. Hier erhöht sich auch das Unfallrisiko. Laut Statistiken sterben viele junge Menschen aufgrund von fehlender Praxis, zu schneller Fahrweise und riskanten Überholmanövern. Das Missachten von den Regelungen der StVO und der vorgeschriebenen km/h wird laut dem Bußgeldkatalog mit saftigen Strafen geahndet. Für Fahranfänger könnte das bedeuten, dass die Zeit auf Probe verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden kann. Schlimmstenfalls kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis. All die Maßnahmen, Strafen, Bußgelder, Punkte in Flensburg und die Teilnahme am Aufbauseminar kann man sich sparen, wenn man keine Verstöße begeht, immer richtig fährt und vorsichtig ist.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!
Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten.

Hier prüfen →

Bußgeldkatalog A-Z

  • Abbiegen & Wenden
  • Abblendlicht
  • Abstandsverstöße
  • Alkohol und MPU
  • Autobahn und Kraftfahrtstraße
  • Bahnübergang
  • Baustelle (Gefahrenstelle)
  • Beleidigung
  • Beleuchtung
  • Drogen
  • Fahrzeugpapiere
  • Führerschein
  • Halten und Parken
  • Geisterfahrer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Grüner Pfeil
  • Gurtpflicht & Sicherheit
  • Handy
  • Kfz-Zulassung
  • Nummernschild
  • Probezeit
  • Rechtsfahrgebot
  • Reifen
  • Rote Ampel
  • Stoppschild
  • Straßenverkehr & -benutzung
  • Tiere
  • Tunnel
  • TÜV & Hauptuntersuchung
  • Unfall & Fahrerflucht
  • Überholen
  • Überladung & Ladungssicherung
  • Verkehrskontrolle & Polizei
  • Verkehrszeichen
  • Verstöße im Winter
  • Vorfahrt
  • Warnwestenpflicht
  • Zebrastreifen
Bussgeld.de - Logo

Bussgeld.de informiert Sie seit 1998 über die Regelungen im deutschen Straßenverkehr. In unserem Bußgeldkatalog erfahren Sie welche Punkte in Flensburg, welches Bußgeld und welche Strafen Ihnen bei einem Verstoß gegen das Verkehrsrecht blühen. Neben den Sanktionen geben wir Ihnen hilfreiche Tipps rund um die Themen im Bußgeldkatalog.

 
Bußgeld App

Bussgeld.de gibt es auch als App mit integrierten Bußgeldrechner & Bußgeldkatalog für iOS und Android:

Laden im App Store     Jetzt bei Google Play

  • Datenschutz
  • Haftungsausschluss
  • Impressum
Copyright 2015 BUSSGELD.de | Alle Rechte vorbehalten
  • Bußgeldrechner
    • Geschwindigkeit
    • Abstand
    • Alkohol
    • Ampel & Rotlichtverstöße
  • Bußgeldkatalog
    • PKW & Kraftrad
    • LKW
    • Fahrrad
  • Bußgeldbescheid
  • Punktesystem
  • News
Bussgeld.de – der aktuelle Bußgeldkatalog 2015
Diese Webseite benutzt Cookies um die Nutzung der Seite durch Besucher besser zu verstehen und sich zu finanzieren. Mehr erfahren Akzeptieren