TBNR | Verstoß | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
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424654 | Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. | 250 € | 1 | nein |
424660 | Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten. | 250 € | 1 | nein |