Warum lohnt sich ein Einspruch?
Bußgeldbescheid erhalten? Sie müssen die Sanktionen nicht einfach annehmen
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind statistisch gesehen die am häufigsten erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Blitzer-Technik hier am weitesten vorangeschritten ist und zahllose Messgeräte zur Geschwindigkeitsmessung bundesweit an allen Ecken und Enden zu finden sind. Doch auch andere Zuwiderhandlungen wie etwa Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen oder Alkohol am Steuer können teils erhebliche Sanktionen und Folgen für Führerscheininhaber bedeuten. Nicht jede Beschuldigung im Rahmen eines Bußgeldverfahrens ist aber auch gerechtfertigt. Fehler bei der Messung im Verfahren, ein mögliches Augenblicksversagen oder ein Härtefall können im Einzelfall einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich machen. Über bussgeld.de können Sie Ihre Erfolgschancen prüfen lassen, wenn Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch erheben wollen.
Achtung! Die Frist beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist nur kurz
Wollen Sie gegen einen Ihnen zugegangenen Bußgeldbescheid Einspruch erheben oder prüfen lassen, sollten Sie in jedem Fall die Einspruchsfrist beachten. Innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung von einem Bußgeldbescheid muss der Einspruch nämlich bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingegangen sein. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Ein Einspruch im Bußgeldverfahren ist dann in aller Regel nicht mehr möglich. Es bleibt also nicht viel Zeit. Über bussgeld.de haben Sie die Möglichkeit, schnell und unkompliziert eine erste und kostenlose Einschätzung einzuholen, unter welchen Voraussetzungen sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnen kann. Die versierten Mitarbeiter können aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung bestens und realistisch abschätzen, wann es lohnt, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Das kostenlose Erstgespräch kann Ihnen so bei Ihrer Abwägung des Für und Wider helfen - schnell, unkompliziert und bundesweit!
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid über bussgeld.de einlegen
Nach dem Erstgespräch mit den Rechtsexperten können Sie abschließend selbst entscheiden, ob Sie über bussgeld.de einem Anwalt für Verkehrsrecht ein Mandat für die rechtliche Vertretung erteilen wollen. Erst bei vorliegender Vollmacht werden die Anwälte tätig. Sie können hiernach Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid gegenüber der zuständigen Bußgeldstelle erheben. Sollte diese den Einspruch ablehnen, können die Rechtsanwälte Sie auch im folgenden gerichtlichen Einspruchsverfahren vertreten. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, kann hier um Deckungsschutz im Verfahren gebeten werden. Erteilt die Versicherung eine entsprechende Zusage, dann übernimmt diese die Kosten für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sowie die anwaltliche Vertretung. Achten Sie dabei jedoch auch auf Ihre Police: Gegebenenfalls müssen Sie einen Eigenanteil selbst entrichten. Die Versicherung kommt dann nur für darüber hinausgehende Kosten auf.
Ersteinschätzung einholen: Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?
1. Füllen Sie das Online-Formular auf bussgeld.de aus und geben Sie am Ende Ihre Kontaktdaten ein.
2. Die Experten werden hiernach zeitnah mit Ihnen Verbindung aufnehmen und Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch zum Beispiel umfassende Informationen über Einspruchsverfahren, mögliche Einspruchsgründe und Fehlerquellen bei Messverfahren geben.
3. Nach dem Erstgespräch können Sie frei entscheiden, ob Sie den Anwälten ein Mandat für die rechtliche Vertretung in Ihrem Bußgeldverfahren geben wollen.
4. Sobald Sie eine Vollmacht erteilt haben, werden sich die Rechtsanwälte um alles Weitere kümmern (z. B. Akteneinsicht beantragen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben). Sie werden dabei über sämtliche Schritte auf dem Laufenden gehalten.